Die Anträge für den aws Energiekostenzuschuss im Zeitraum Jänner bis September 2022 sind abgeschlossen. Der Förderzeitraum wird nun auf das 4. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember 2022) ausgeweitet.
Neben Strom, Erdgas und Treibstoffe zählen nun auch Wärme, Kälte und Dampf zu den förderfähigen Energieträgern. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas. Weiters wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission erweitert.
Gefördert werden wieder 30% der angefallenen Mehrkosten, also die im Vergleich zum Vorjahr höheren Kosten. Die Mindesthöhe der Förderung beträgt € 750,-. Für besonders betroffene Unternehmen gibt es Sonderregelungen. Detailinformationen werden hier veröffentlicht: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Voraussetzung für die Förderung ist wieder eine online Voranmeldung im Zeitraum vom 29. März bis zum 14. April 2023 auf www.fordermanager.aws.at Die Antragstellung erfolgt im Anschluss ab dem 17. April 2023.
Unser Angebot:
Sie möchten den Energiekostenzuschuss in Anspruch nehmen? Gerne übernehmen wir für Sie die Voranmeldung, prüfen aufgrund Ihrer Daten, ob eine Förderung infrage kommt und kümmern uns mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (Verbräuche, Kosten, etc.) um die Antragsstellung. Dafür veranschlagen wir eine Beratungspauschale von € 500,-.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie im 4. Quartal Mehrkosten iHv 2.500,- haben, sodass unnötige Mehrkosten vermieden werden können.