Das Gesundheits- und Pflegepersonal ist und war insbesondere von der COVID-19-Krise außergewöhnlich stark betroffen.
Der außerordentliche Einsatz soll nunmehr auch steuerlich belohnt werden.
So wird eine Bonuszahlung, welche von den Ländern und Gemeinden an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal im Gesundheitsbereich erfolgt, bis zu einer Höhe von 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt.
Als begünstigte Bonusempfänger (für diese außerordentliche Zuwendung) qualifizieren sich grundsätzlich Personen, die im unmittelbaren Kontakt mit Corona-Patienten stehen.
Als Auszahlungszeitraum für den Corona-Bonus ist Anfang Juni bis 31. Dezember 2021 vorgesehen.
Für Personal in COVID-19-Teststraßen wird diese Begünstigung bis 30. September 2021 verlängert.