Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 ist die Spendenabsetzbarkeit bekanntermaßen ausgedehnt worden (z.B. auf die Bereiche Bildung oder Sport) - überdies ist das Verfahren i.Z.m. den Spendenbegünstigungen vereinfacht worden (siehe dazu KI 08/23). Schon vor längerer Zeit ist es bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden an spendenbegünstigte Empfänger:innenorganisationen (z.B. Museum, öffentliche Kindergärten und Schulen, freiwillige Feuerwehr, mildtätige […]