Wer hat Anspruch auf die Befreiung ? Kleinstunternehmer/innen (Jahresumsatz unter 35.000 €, Einkünfte unter 5.830,20 €) können eine GSVG-Befreiung für 2022 bis 31. Dezember 2022 beantragen. Berechtigt sind Jungunternehmer/innen (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahren (Regelpensionsalter) bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren […]