Trotz oder gerade wegen der aktuell turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Körperschaftsteuersatz 2023 auf 24 % sinkt und es auch bei der Einkommensteuer in der 3. Stufe (von 32.075 € bis 62.080 € unter Berücksichtigung der Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2023) ab Juli 2023 zu einer Senkung auf 40 % (derzeit 42 %) kommt.
- Für Unternehmer/innen
- Antrag auf Gruppenbesteuerung bis zum 31.12.2022 stellen
- Forschungsförderung - Forschungsprämie
- Gewinnfreibetrag
- Vorgezogene Investitionen (Halbjahresabschreibung) bzw. Zeitpunkt der Vorauszahlung/Vereinnahmung bei E-A-Rechnern
- Beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden
- Ersatzbeschaffungen bei Veräußerungsgewinnen von Anlagen
- Beachtung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer/innen
- GSVG-Befreiung
- Vorauszahlung von GSVG-Beiträgen
- Netzkarten für Selbständige
- Aufbewahrungspflichten
- Abzugsfähigkeit von Spenden
- Wertpapierdeckung bei Pensionsrückstellungen
- Energieabgabenrückvergütung
- Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für Arbeitgeber/innen
- Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer/innen (pro Dienstnehmer/in p.a.)
- Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer/innen (pro Dienstnehmer/in p.a.)
- Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für Arbeitnehmer/innen
- Arbeitnehmer/innenveranlagung 2017 bzw. Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
- Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen bei Mehrfachversicherung
- Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für alle Steuerpflichtigen
- (Topf-)Sonderausgaben
- Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
- Spenden als Sonderausgaben
- Zukunftsvorsorge - Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge