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Einführung in die Telearbeit

Die COVID-19-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice zur Norm gemacht, und viele Arbeitnehmer schätzen diese Flexibilität weiterhin. Mit dem Inkrafttreten des neuen Telearbeitsgesetzes am 1. Januar 2025 wird der Begriff "Telearbeit" eingeführt, der die bestehenden Regelungen zum Homeoffice erweitert. Dies betrifft nicht nur die eigenen Wohnräume, sondern auch die Räumlichkeiten von nahen Angehörigen, Co-Working-Spaces und sogar öffentliche Orte wie Cafés und Parks. Diese Erweiterung fördert die gewünschte Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes.

Definition und Voraussetzungen für Telearbeit

Damit eine Tätigkeit als Telearbeit gilt, muss sie regelmäßig erbracht werden. Gelegentliche Arbeiten außerhalb des Unternehmens fallen nicht unter diese Definition. Die neuen Regelungen gelten für Vereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden. Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen bleiben jedoch bestehen und können um zusätzliche Arbeitsorte erweitert werden.

Wichtige Aspekte der Telearbeit

  1. Gesetzliche Unfallversicherung und Wegunfälle: Der Versicherungsschutz bei Wegunfällen unterscheidet künftig zwischen "Telearbeitsplätzen im engeren Sinn" (z. B. Homeoffice, Angehörigenwohnungen, Co-Working-Spaces) und "Telearbeitsplätzen im weiteren Sinn" (alle anderen selbst gewählten Arbeitsorte). Der Unfallversicherungsschutz besteht nur für Wegunfälle zu und von Telearbeitsplätzen im engeren Sinn. Arbeiten im Café sind versichert, jedoch nicht der Weg dorthin.
  2. Steuerliche Begünstigungen: Ab 2022 können Arbeitnehmer Werbungskosten bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar geltend machen, wenn sie mindestens 26 Tage im Jahr ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Für bis zu 100 Homeoffice-Tage können Arbeitgeber ein steuerfreies Pauschale von 3 € pro Tag zahlen. Erfüllen Arbeitgeber diese Bedingungen nicht, können Arbeitnehmer Differenzwerbungskosten geltend machen. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Begünstigungen nur für Anschaffungen in der eigenen Wohnung gelten. Ab 2025 müssen Telearbeitstage und ausgezahlte Pauschalen im Lohnzettel vermerkt sein, um Anspruch auf diese Begünstigungen zu haben.

Fazit

Die Einführung des Telearbeitsgesetzes bringt umfassende Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Die erweiterte Definition von Telearbeit und die neuen Anforderungen an die Unfallversicherung und steuerliche Begünstigungen schaffen sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Arbeitnehmer sollten sich über diese Regelungen informieren, um die Vorteile der Telearbeit optimal zu nutzen.

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