Ausfallsbonus 2:
- Verlängerung: 3 Monate (Juli bis September 2021)
- Wegfall Vorschuss Fixkostenzuschuss 2: nur noch Bonuszahlung (Ersatz des Umsatzausfalls)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %) zum Vergleichszeitraum in 2019
- Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 % - Details im Anhang)
- Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus 2 + KUA dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben. Das heißt, dass die Höhe des Ausfallsbonus durch abgerechnete Kurzarbeitsbeihilfen verringert werden kann.
- Deckel Zuschuss: EUR 80.000,00 (statt bisher EUR 30.000,00)
- Mindesthöhe Auszahlung: EUR 100,00
- Die Antragsfristen sind um einen Monat länger als beim Ausfallsbonus 1.
- Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden vom Fixkostenzuschuss 2 übernommen
- Auszahlung: circa 10 bis 14 Werktage, aber am Anfang kann die Bearbeitung etwas länger dauern
Härtefallfonds Phase 3:
- Verlängerung (= Phase 3): 3 Monate (Juli bis September 2021)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
- Betrag: 600 Euro (statt bisher EUR 1.100,00 inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal EUR 2.000,00
- Zeitraum: ab 01.07.2021 (für 15. bis 30.06.2021 gibt es einen automatisierten Ersatz von 50% der Förderhöhe vom Juli 2021, hierfür ist kein eigener Antrag erforderlich)
- Beantragungszeitraum: ab 02.08. bis 31.10.2021
- Antragstellung: ausschließlich ONLINE und mit Ihrer persönlichen Handysignatur über die WKO-Seite möglich: https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html?_ga=2.179060260.1075713044.1585588250-1331068724.1585588250&dswid=2#
Bitte holen Sie sich rechtzeitig die Handysignatur ! (Informationen dazu finden Sie dazu hier)
ACHTUNG: Aufgrund der benötigten Handysignatur können wir den Antrag für den Härtefallfonds nicht mehr für Sie stellen. Bei Fragen sind wir aber gerne für Sie da.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte von der WKO:https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?faq=373510wkomfaqoverview1
Verlustersatz 2:
- Verlängerung: 6 Monate (Juli bis Dezember 2021)
- Eintrittskriterium: mind. 50 % Umsatzausfall (bisher mind. 30% Umsatzausfall)
- Antragstellung in 2 Tranche möglich
o 1. Tranche = 16.08.2021 bis 31.12.2021 (hier werden 70% des Ersatzes ausbezahlt)
o 2. Tranche = 01.01.2022 bis 30.06.2022 (hier werden die restlichen 30% des Ersatzes ausbezahlt)
- Deckel: EUR 10 Millionen (beihilfenrechtlicher Rahmen)
Ausweiten von Garantien und steuerrechtlicher Maßnahmen bis Jahresende:
- Garantien: VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert, Stundung bis 31.12.2021 möglich
- Steuerliche Maßnahmen:
o Steuerbefreiung für Masken wird bis 31.12.2021 verlängert
o Alkoholsteuerbefreiung für Desinfektionsmittel wird bis 31.12.2021 verlängert
Weitere Details über die genaue Ausgestaltung der verlängerten COVID-Wirtschaftshilfen finden Sie hier:www.bmf.gv.at/corona
Weitere Informationen finden Sie hier: