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Was kannst du als Betriebsausgabe absetzen – und was nicht? 💼Diese Frage beschäftigt fast jeden Unternehmer. Die Antwort klingt einfach: Alles, was betrieblich veranlasst ist. In der Praxis ist die Abgrenzung aber oft kniffliger als gedacht.👉 Was eindeutig absetzbar ist: Miete für Büro oder Geschäftslokal, Büromaterial, Fachliteratur, Berufskleidung (sofern nicht auch privat tragbar), Reisekosten mit betrieblichem Anlass, Fortbildungen, Softwarelizenzen, Werbekosten und Personalkosten – all das zählt zu den klassischen Betriebsausgaben.👉 Wo es komplizierter wird: Gemischt genutzte Gegenstände wie Laptop, Handy oder Auto müssen anteilig aufgeteilt werden. Der private Anteil ist nicht absetzbar. Bewirtungskosten sind in Österreich nur zur Hälfte abzugsfähig – und nur dann, wenn ein klarer betrieblicher Anlass vorliegt und die Werbewirkung nachweisbar ist.👉 Was nicht geht: Rein private Ausgaben, Strafen und Bußgelder sowie Ausgaben ohne Beleg sind nicht absetzbar. Auch Kleidung, die grundsätzlich privat getragen werden kann, fällt nicht darunter – egal wie selten du sie privat trägst.Der wichtigste Tipp: Belege aufbewahren, Zweck dokumentieren und im Zweifel lieber einmal zu viel fragen als zu wenig.Folge uns für mehr praxisnahe Steuertipps: @bernhart.steuerberatung#betriebsausgaben #steuertipps #unternehmertum #steuerberatung #bernhart
EAR oder doppelte Buchhaltung – welches System passt zu dir? 📊Als Unternehmer in Österreich stehst du früher oder später vor dieser Frage. Aber ab wann bist du verpflichtet, doppelt zu buchen? Und wann lohnt sich der Wechsel vielleicht sogar freiwillig?👉 Die gesetzliche Pflicht: In Österreich musst du zur doppelten Buchhaltung (Bilanzierung) wechseln, wenn dein Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000 € übersteigt oder in einem Jahr die Grenze von 1.000.000 € überschreitet. GmbHs sind grundsätzlich immer bilanzierungspflichtig.👉 Der Unterschied in der Praxis: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip – du erfasst, was tatsächlich auf deinem Konto ein- und ausgeht. Die doppelte Buchhaltung ist komplexer: Forderungen, Verbindlichkeiten und Vorräte werden detailliert erfasst, du erhältst eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).👉 Wann lohnt sich der freiwillige Wechsel? Auch ohne gesetzliche Pflicht kann die doppelte Buchhaltung sinnvoll sein – etwa wenn du einen besseren Überblick über offene Forderungen brauchst, Bankgespräche führst oder stark wächst und professionellere Auswertungen benötigst.Du bist unsicher, welches System für dich das Richtige ist? Wir finden gemeinsam die optimale Lösung!📧 office@bernhart-stb.at 📞 +43 1 4073383 🌐 bernhart-stb.at#buchhaltung #bilanz #steuern #steuerberatung #bernhart
Gleitzeit oder All-In-Vertrag – was ist für dein Unternehmen die bessere Wahl? ⏰Diese Frage stellen sich viele Arbeitgeber in Österreich, wenn sie neue Mitarbeiter einstellen. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile – und arbeitsrechtlich sowie steuerlich gibt es wichtige Unterschiede.👉 Gleitzeit: Bei Gleitzeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst einteilen. Überstunden werden genau erfasst und entweder ausbezahlt oder in Zeitausgleich umgewandelt. Das schafft Transparenz – bedeutet aber auch mehr Verwaltungsaufwand bei der Zeiterfassung.👉 All-In-Vertrag: Beim All-In-Vertrag ist eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Gehalt bereits enthalten. Das vereinfacht die Abrechnung – aber Achtung: In Österreich muss der All-In-Anteil im Vertrag klar ausgewiesen sein (§ 2g AVRAG), und das Grundgehalt (ohne All-In-Anteil) muss mindestens dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt entsprechen. Zusätzlich ist eine jährliche Deckungsprüfung (Vergleichsrechnung) erforderlich, um sicherzustellen, dass die All-In-Zahlung die tatsächlich geleisteten Überstunden abdeckt.Was ist besser? Das hängt von deiner Branche, dem Kollektivvertrag und der Arbeitsstruktur ab. Für Positionen mit stark schwankenden Arbeitszeiten kann ein All-In sinnvoll sein – für Standardpositionen ist Gleitzeit oft transparenter und rechtssicherer.Du willst deine Arbeitsverträge rechtssicher und steuerlich optimal gestalten? Unser Team berät dich gerne!📧 office@bernhart-stb.at 📞 +43 1 4073383 🌐 bernhart-stb.at#arbeitsrecht #lohnverrechnung #gleitzeit #steuerberatung #bernhart
Trinkgeld ist immer steuerfrei? Ein teurer Irrtum! ☕💸In der Gastronomie hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Trinkgeld in Österreich generell steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Das stimmt so leider nicht – besonders seit immer mehr Gäste mit Karte zahlen.Wann ist Trinkgeld steuerfrei? Trinkgeld ist nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es freiwillig und direkt an den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin (Kellner, Friseur etc.) gegeben wird – also ohne Umweg über das Unternehmen.Das Problem bei Kartenzahlung: Wenn das Trinkgeld über das Kartenterminal des Betriebs abgewickelt wird, landet es zunächst auf dem Firmenkonto. Damit es steuerfrei bleibt, muss es buchhalterisch sauber als „durchlaufender Posten" erfasst und nachweislich an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Fehlt diese Dokumentation, kann das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung nachhaken.Achtung für Inhaber: Wenn du als Unternehmer selbst Trinkgeld erhältst, ist dieses immer steuerpflichtig und muss als Betriebseinnahme verbucht werden. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Angestellte.Neu seit 1.1.2026 – die Trinkgeldpauschale der ÖGK: Für das Hotel- und Gastgewerbe gelten seit Jahresbeginn bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen: 65 € monatlich mit Inkasso bzw. 45 € monatlich ohne Inkasso. Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich auf Basis dieser Pauschalen berechnet – nicht mehr nach dem tatsächlich zugeflossenen Trinkgeld. Ausnahme: Liegt das reale Trinkgeld um mehr als die Hälfte unter der Pauschale, greift ein Opt-out mit tatsächlicher Aufzeichnung.Kleine Fehler in der Verbuchung summieren sich schnell – und werden bei Prüfungen gerne gefunden.👉 Du brauchst Unterstützung bei der korrekten Verbuchung in der Gastronomie? Wir helfen dir, alles sauber aufzusetzen!📧 office@bernhart-stb.at 📞 +43 1 4073383 🌐 bernhart-stb.at#gastronomie #trinkgeld #steuern #steuerberatung #bernhart
Die 3 teuersten Fehler in der E-Commerce-Buchhaltung – und wie du sie vermeidest. ❌Pauschale Buchungen, falsche USt-Zuordnung, vergessene Auslandslager – im Reel zeigen wir dir, was Online-Händler am teuersten kommt. Schau rein – es könnte dich einiges kosten, wenn du es nicht weißt. 🎬👉 Folge uns für mehr E-Commerce Steuertipps!#ecommerce #buchhaltung #steuern #steuerberatung #bernhart
Wie viel Steuer du zahlst, hängt oft von einer einzigen Entscheidung ab.Viele Unternehmer wissen gar nicht, wie groß der Unterschied sein kann – und dass man hier aktiv gestalten kann. 👉 Im heutigen Reel zeigen wir, warum die richtige Struktur so entscheidend ist.Du willst deine Steuerlast optimieren? Lass uns sprechen!📧 office@bernhart-stb.at 📞 +43 1 4073383 🌐 bernhart-stb.at#gmbh #einzelunternehmen #steuern #steuerberatung
Der Verkauf von Medikamenten wirkt einfach – steuerlich ist er es oft nicht. 💊In der Apotheke geht es oft schnell: Ein Rezept wird eingelöst, dazu noch ein Hustensaft und eine Handcreme. Was am Tresen einfach aussieht, ist in der Buchhaltung oft komplex.Warum? Weil unterschiedliche Steuersätze je nach Produkt gelten.Die Kombination aus Rezept- und Zusatzverkäufen erfordert eine korrekte Zuordnung, die entscheidend für deine Buchhaltung ist. 👉 Kleine Fehler summieren sich hier schnell und können bei einer Prüfung zu bösen Überraschungen führen.Apotheken brauchen hier besonders saubere Strukturen und Kassensysteme, die diese Unterscheidungen fehlerfrei an die Buchhaltung übergeben.Wir bei BERNHART kennen die spezifischen Herausforderungen von Apotheken und sorgen dafür, dass deine Zahlen stimmen.📧 office@bernhart-stb.at 📞 +43 1 4073383 🌐 bernhart-stb.at#apotheke #apotheker #steuern #steuerberatung #bernhart
Start mit Amazon FBA? Achtung vor diesen Steuer-Fallen! 📦🌍Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) ist ein geniales Geschäftsmodell. Aber steuerlich kann es schnell kompliziert werden, besonders wenn deine Ware in ausländischen Lagern liegt.Hier sind die größten Stolperfallen für österreichische FBA-Händler: 1️⃣ Lagerung im Ausland: Sobald du das Pan-EU-Programm nutzt und Amazon deine Ware z.B. in Deutschland oder Polen lagert, bist du dort in der Regel sofort umsatzsteuerpflichtig und musst dich registrieren lassen. 2️⃣ Umsatzsteuer-Lieferschwelle: Auch wenn du nur von Österreich aus versendest, musst du die Lieferschwelle (OSS-Verfahren) im Blick behalten.Unser Tipp: Kläre die steuerlichen Rahmenbedingungen, BEVOR du den ersten Artikel ins Amazon-Lager schickst. Nachträgliche Korrekturen sind teuer und nervenaufreibend.👉 Du startest mit Amazon FBA und brauchst steuerliche Sicherheit? Wir sind Experten im E-Commerce!📧 office@bernhart-stb.at 📞 +43 1 4073383 🌐 bernhart-stb.at#amazonfba #ecommerce #steuern #steuerberatung #bernhart
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