Gastronomische Betriebe stehen vor Herausforderungen, die ein Standard-Steuerberater oft nicht kennt: Registrierkassenpflicht, schwankende Wareneinsatzquoten, saisonale Umsatzeinbrüche, die korrekte steuerliche Behandlung von Trinkgeldern und ein hoher Personalstand mit komplexer Lohnverrechnung. Wir kennen diese Themen – und wir kennen die Lösungen.
Gastronomie FAQs
Gastronomiebetriebe ab einem Jahresumsatz von 15.000 € und Barumsätzen über 7.500 € sind registrierkassenpflichtig. Die Kasse muss manipulationssicher (RKSV-konform) sein, der Startbeleg über FinanzOnline geprüft und ein Jahresbeleg ausgedruckt werden. Bei Prüfungen durch die Finanz ist eine lückenlose Kassendokumentation essenziell.
In Österreich gilt für Speisen im Lokal grundsätzlich 10 % Umsatzsteuer, für Getränke 20 %. Beim Außer-Haus-Verkauf gelten ebenfalls 10 % auf Speisen. Lieferservices wie Lieferando oder Mjam erfordern eine genaue Prüfung der Abrechnungsstruktur. Wir stellen sicher, dass Ihr Kassensystem und Ihre Buchhaltung die richtigen Sätze abbilden.
Eine gesunde Wareneinsatzquote liegt je nach Betriebstyp bei 25–35 %. Wir analysieren Ihre monatlichen Einkaufsbelege im Verhältnis zu Ihren Umsätzen und identifizieren Abweichungen – sei es durch Schwund, Fehlkalkulationen oder Lieferantenpreise. Auf Basis dieser Auswertung erarbeiten wir gemeinsam Maßnahmen zur Kostenreduktion.
Abhängig von Art und Abwicklung.
