Wer hat Anspruch auf die Befreiung ?
Kleinstunternehmer/innen (Jahresumsatz unter 35.000 €, Einkünfte unter 5.830,20 €) können eine GSVG-Befreiung für 2022 bis 31. Dezember 2022 beantragen.
Berechtigt sind Jungunternehmer/innen (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahren (Regelpensionsalter) bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.
Kann ich trotz Kinderbetreuungsgeld GSVG-Befreiung beantragen?
Die Befreiung kann auch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld oder bei Bestehen einer Teilversicherung während der Kindererziehung beantragt werden.
Diesbezüglich gilt eine monatliche Grenze von 485,85 € bzw. ein monatlicher Umsatz von 2.916,67 € (jeweils im Durchschnitt).