bernhart
Steuerberatung
Erstgespräch
vereinbaren

Vorauszahlung von GSVG-Beiträgen

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner/innen wird eine Vorauszahlung von GSVG-Beiträgen dann anerkannt, wenn diese in ihrer Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung für das betreffende Jahr entspricht.
Rechnen Sie mit einer Nachzahlung, können Sie durch Leistung einer freiwilligen Vorauszahlung den Gewinn reduzieren bzw. glätten und damit eventuell nachteilige Progressionssprünge vermeiden.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Sie sind hier:  
Mo-Do 09:00-17:00
Fr 09:00-12:00

Telefonzeiten:
Mo-Do 09:00-16:00
Fr 09:00-12:00

Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich!
bernhart
Steuerberatung
Albertgasse 35 (rechter Eingang) Top 15
1080 Wien - Österreich
Anfahrtsplan

Telefon: +43 1 4073383
Fax: +43 1 407338366
Mail: office@bernhart-stb.at
office@bernhart.wien
Webdesign 360Creativ
menuchevron-down
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram