Steuerberatung für Hotellerie

Hotellerie ist geprägt von hohen Fixkosten, saisonaler Volatilität und komplexer Umsatzsteuermaterie. Wir sind Ihr Steuerberater für die Hotelbranche in Österreich – von der Pensionsführung bis zum Stadthotel.

Hotelbetriebe stehen vor steuerlichen Herausforderungen, die ein Generalist kaum kennt: ermäßigte Umsatzsteuer auf Nächtigungen, unterschiedliche Steuersätze für Zusatzleistungen wie Frühstück oder Wellness, die Behandlung von Provisionen der Buchungsplattformen, saisonale Beschäftigung nach dem Tourismuskollektivvertrag und Investitionszyklen für Gebäude & Ausstattung. Wir kennen diese Materie – und liefern Antworten, keine Fragen.

Was wir für Ihren Hotelbetrieb übernehmen

Buchhaltung & Controlling

Laufende Buchhaltung mit monatlichem Reporting – abgestimmt auf Hotelsoftware und Kassensysteme.

  • Auslastungskennzahlen & RevPAR
  • Fixkostenanalyse & Saisonprognose
  • Plattformprovisionen korrekt verbuchen
  • Monatliche BWA & Liquiditätsplanung

Umsatzsteuer & Sonderregelungen

Österreichische Hotels unterliegen mehreren Umsatzsteuersätzen – wir stellen sicher, dass alles korrekt abgebildet wird.

  • 10 % auf Nächtigungen (Beherbergung)
  • 20 % auf Getränke & bestimmte Zusatzleistungen
  • Frühstück, Spa, Parkplatz: richtige Aufteilung
  • Ortstaxe / Nächtigungstaxe korrekt erfassen

Lohnverrechnung Saisonpersonal

Saisonbetriebe brauchen flexible, rechtssichere Abrechnung – wir kennen den Tourismuskollektivvertrag.

  • Saisonpersonal & Werkverträge
  • Mehrarbeit, Zuschläge, Trinkgelder
  • An- und Abmeldungen ASVG/GSVG
  • Dienstzettel & arbeitsrechtliche Compliance

Jahresabschluss & Investitionsplanung

Hotelimmobilien und Einrichtungen erfordern eine durchdachte Abschreibungsstrategie und vorausschauende Investitionsberatung.

  • AfA auf Gebäude & Einrichtung
  • Instandhaltung vs. Investition abgrenzen
  • Körperschaft- oder Einkommensteuerplanung
  • Finanzierungsfolgenabschätzung

Typische Probleme – die wir lösen

Booking.com & Expedia-Provisionen werden falsch verbucht

Umsatzsteuer auf Frühstück und Zusatzleistungen unklar

Saisonpersonal verursacht Fehler in der Lohnverrechnung

Keine Liquiditätsreserve für die Nebensaison eingeplant

Renovierungen werden falsch aktiviert oder abgeschrieben

Ortstaxe nicht korrekt oder gar nicht erfasst

Steuerberatung für Hotels & Beherbergung

Hotellerie bedeutet:

  • Saisonabhängigkeit
  • Personalintensität
  • Umsatzsteuer-Sonderregelungen
  • Online-Buchungsplattformen

Unsere Leistungen für Hotellerie

🔗 Lohnverrechnung
🔗 Buchhaltung
🔗 Jahresabschluss
🔗 Steueroptimierung
🔗 Digitale Prozesse

Hotellerie braucht Liquiditätskontrolle

  • Hohe Fixkosten
  • Saisonabhängige Umsätze
  • Plattformgebühren (Booking etc.)
  • Personalintensive Strukturen

Wir analysieren:

  • Auslastungskennzahlen
  • Kostenstruktur
  • Saisonprognosen
  • Investitionsplanung

Hotellerie FAQs

Hotels und Beherbergungsbetriebe unterliegen in Österreich speziellen steuerlichen Regelungen, insbesondere bei der Umsatzsteuer, Nächtigungstaxe, Mitarbeiterverpflegung und saisonalen Beschäftigungen. Eine strukturierte Buchhaltung und laufende steuerliche Planung sind entscheidend, um Abgaben korrekt zu berechnen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Mit korrekter Umsatzsteuer- und Gebührenbehandlung.

Für Beherbergungsleistungen gilt in Österreich in der Regel ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Zusatzleistungen wie Frühstück, Wellnessangebote oder Parkplatz können jedoch unterschiedlich behandelt werden. Eine korrekte Aufteilung der Leistungen ist wichtig, um steuerliche Risiken zu vermeiden.